Kontakt

Büro Jülich
Mingers & Kreuzer

Linnicher Straße 11
52428 Jülich

02461 8081


Büro Bonn
Mingers & Kreuzer

Markt 10 - 12
53111 Bonn

0228 18496942

Suche

Verwaltungsrecht: Festsetzung von Höchstaltersgrenzen für Sachverständige zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26.01.2011 entschieden, dass die Festsetzung von Höchstaltersgrenzen für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nicht gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und auch nicht gegen Europäisches Unionsrecht einer IHK verstoßen.

Ungleichbehandlung durch eine festgesetzte Höchstaltersgrenze wird durch die legitimen Ziele dieser Regelung gerechtfertigt.

Mit der Bestellung eines Sachverständigen wird die besondere Sachkunde und Eignung zuerkannt.

Dies berücksichtigt auch mittelfristig, das uneingeschränkte Fortbestehen der vollen Leistungsfähigkeit der Sachverständigen.

Der Gesetzgeber durfte richtigerweise davon ausgehen, dass mit fortschreitendem Alter die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit generell nachlässt.

Daher ist die Höchstaltersgrenze auch als verhältnismäßige Regelung der Berufsausübung grundrechtlich gerechtfertigt.

Wenn Sie mehr Informationen zum Verwaltungsrecht benötigen, können Sie sich gerne hier an Ihre Anwälte in Jülich wenden.



Eingestellt am 18.02.2011 von M. Markus
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)