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Verkehrsrecht: Winterreifen-Pflicht ab kommender Woche
In der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird festgelegt, dass bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug nur mit Winter- oder Allwetterreifen mit dem M+S-Symbol unterwegs sein darf. Die Regelung gilt auch für Motorräder.
Wer mit Sommerreifen erwischt wird, muss künftig 40 statt bisher 20 Euro bezahlen. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet. Der Auto Club Europa (ACE) kritisiert, dass die Pflicht für Lastwagen zu lasch sei, weil auch sie mit Allwetter- oder Ganzjahresreifen bei Schnee fahren dürfen. So werde dem häufigen Querstehen von Lkw im Winter nicht entgegengewirkt.
Trotz der Winterreifenpflicht müssen Autofahrer kaum mit Bußgeldern rechnen. „Flächendeckende Kontrollen sind fast unmöglich, dafür fehlt einfach das Personal“, sagte der Vizechef der Gewerkschaft der Polizei Frank Richter . Bußgelder würden im Alltag voraussichtlich „fast keine Rolle spielen“, das Risiko für Reifen-Sünder, erwischt zu werden, sei sehr gering. „Es fällt immer erst dann auf, wenn es zu spät ist, also bei einem Unfall oder einer Panne.“
Die Neuregelung war nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg im Juli notwendig geworden. Das Gericht hatte Bußgelder bei falscher Bereifung für verfassungswidrig erklärt, weil die Regelungen zu schwammig seien. Eigentlich sollte die Verordnung schon im Oktober in Kraft treten, doch Beratungen mit Ländern und Verbänden verzögerten die Einführung der Winterreifen-Pflicht. «Es geht dabei nicht nur um Selbstschutz, sondern auch um den Schutz von anderen Verkehrsteilnehmern», sagte ein Sprecher von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) am Mittwoch in Berlin.
„Ein Problem ist weiterhin, dass es keine klaren Regelungen gibt, was genau ein Winterreifen ist“, erläutert Rechtsanwalt Markus Mingers von der Vertragskanzlei des ACE Kreuzer & Mingers aus Jülich. „In der maßgeblichen Passage des Gesetzesentwurfs taucht der Begriff des Winterreifens gar nicht auf“ wundert sich der Anwalt. Das Problem ist, dass die EU definieren soll, was Reifen bei winterlichen Straßenbedingungen können sollen Eine solche Richtlinie gibt es jedoch noch nicht. Dennoch verweist die geplante Novellierung der StvO auf die EU-Richtlinie 92/93/EWG.
Wenn Sie Fragen zum Thema Verkehrsrecht in Jülich oder Winterreifenpflicht haben, können Sie sich gerne hier an uns wenden.
Eingestellt am 25.11.2010 von M. Markus
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