Kontakt
Büro Jülich
Mingers & Kreuzer
Linnicher Straße 11
52428 Jülich
02461 8081
Büro Bonn
Mingers & Kreuzer
Markt 10 - 12
53111 Bonn
0228 18496942
Social Media
Suche
| << Familienrecht: 2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle | Wirtschaftsrecht: Übergang zu neuem... tschriftverfahren möglich >> |
Verkehrsrecht: Verwaltungsgericht Aachen Führerschein-Entzug bei Haschisch-Konsum rechtmäßig
Der Antragsteller war im Rahmen einer Verkehrskontrolle aufgefallen, weil er sein Fahrzeug unter Cannabis-Einfluss führte. Nachdem die Polizei den Vorfall der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gemeldet hatte, entzog diese dem Antragsteller die Fahrerlaubnis.
Das VG Aachen hat der Straßenverkehrsbehörde Recht gegeben.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist derjenige, der gelegentlich Cannabis (Marihuana, Haschisch) konsumiert und nicht zwischen dem Konsum und dem Autofahren trennen kann, nach der Fahrerlaubnisverordnung zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet. Letzteres sei bereits bei einer einmaligen Autofahrt unter Cannabis-Einfluss zu bejahen, ohne dass es zu drogenbedingten Ausfallerscheinungen am Steuer kommen müsse. Der über den einmaligen Gebrauch hinausgehende Cannabis-Konsum könne unproblematisch im Blut nachgewiesen werden, und zwar über die Abbaustoffe des THC (Tetrahydrocannabinol, Hauptwirkstoff des Cannabis).
Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das OVG Münster zu entscheiden hätte
Eingestellt am 13.12.2011 von M. Markus
Trackback



Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.