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Verkehrsrecht: Kunde hat Abschleppkosten für das Abschleppen vom Supermarkt-Parkplatz zu zahlen
Der Betreiber des Supermarktes hat einen Kunden, der seinen Wagen länger als auf den Schildern gestattet geparkt hatte, Abschleppkosten in Höhe von 219,50 € in Rechnung gestellt.
Darin enthalten waren Kosten für die Abschleppfirma, welche auch noch Kosten für die Rückgabe des Fahrzeugs bzw. die Bekanntgabe seines Standortes beinhalteten.
Die Fahrzeuginhaberin wendete vor dem LG Berlin erfolglos ein, dass die verlangten Kosten im Vergleich zu normalen Abschleppkosten durch die Polizei deutlich überhöht seien.
Das Kammergericht Berlin hat die Entscheidung des Landgerichts bestätigt.
Sollten Sie Fragen zum Verkehrsrecht an Ihre Rechtsanwälte in Jülich haben, können Sie sich hier gerne an uns wenden.
Eingestellt am 14.03.2011 von M. Markus
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