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Verkehrsrecht: Jetzt wird es Gesetz: Winterreifenpflicht

Der Bundesrat hat die gesetzliche Winterreifen-Pflicht konkretisiert. Die neue Regelung in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt vor, bei welchem Wetter Autoahrer Winterreifen brauchen - etwa bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen; auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Bisher war nur vorgeschrieben, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen ist durch geeignete Bereifung. Eine Präzisierung war nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg notwendig geworden. Höhere Bußgelder soll die Einhaltung der neuen Vorschriften garantieren. Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen sollen verdoppelt werden. „Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist und erwischt wird, muss 40 Euro Bußgeld zahlen. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, zum Beispiel an Steigungen, sollen sogar 80 Euro fällig werden, bislang sind es 40 Euro“ erklärt der Jülicher Anwalt Markus Mingers. Hinzu kommt ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Die Neuregelung soll in den kommenden Tagen im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.
Wenn Sie mehr Informationen zum Verkehrsrecht in Jülich benötigen, können Sie sich gerne hier an uns wenden.


Eingestellt am 27.11.2010 von M. Markus
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