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Mietrecht: Zu den Anforderungen eines Kündigungsschreibens bei einer Eigenbedarfskündigung
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs reiche es daher grundsätzlich aus, dass der Vermieter die Person bezeichnet, für die die Wohnung benötigt wird und darüber hinaus das Interesse darlegt, warum gerade diese Person die streitgegenständliche Wohnung benötige.
Darüber hinaus brauchen weitere Umstände, die dem Mieter bereits vor Kündigungsausspruch mitgeteilt wurden, oder die ihm auch unter sonstigen Umständen bekannt waren, im Kündigungsschreiben nicht nochmals wiederholt zu werden.
Wenn Sie weitere Fragen zum Mietrecht oder zur Eigenbedarfskündigung haben, können Sie sich gerne hier an Ihre Rechtsanwälte aus Jülich wenden.
Eingestellt am 07.07.2011 von M. Markus
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