Kontakt

Büro Jülich
Mingers & Kreuzer

Linnicher Straße 11
52428 Jülich

02461 8081


Büro Bonn
Mingers & Kreuzer

Markt 10 - 12
53111 Bonn

0228 18496942

Suche

Mietrecht/Nachbarschaftsrecht: Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung mehr.

Aus einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass es zukünftig so gut wie nicht mehr möglich sein soll, gegen Kinderlärm in Wohngebieten klagen zu können.

Das Bundesemissionsschutzgesetz soll derart geändert werden, dass es nicht mehr möglich sein soll, gegen Geräusche von Kindertagesstätten oder Spielplätzen gerichtlich vorzugehen.

Die Gesetzesänderung hat ebenfalls Auswirkungen auf das Nachbarschaftsrecht.

Kläger können sich nunmehr nicht mehr auf das Bundesemissionsschutzgesetz berufen.

Die Bundesregierung will mit diesem Vorstoß ein Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft setzen.

Wenn Sie weitere Fragen zum Mietrecht oder zum Nachbarschaftsrecht an Ihre Rechtsanwälte in Jülich haben, können Sie sich gerne hier an uns wenden.



Eingestellt am 14.03.2011 von M. Markus
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)