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Mietrecht/Nachbarschaftsrecht: Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung mehr.
Das Bundesemissionsschutzgesetz soll derart geändert werden, dass es nicht mehr möglich sein soll, gegen Geräusche von Kindertagesstätten oder Spielplätzen gerichtlich vorzugehen.
Die Gesetzesänderung hat ebenfalls Auswirkungen auf das Nachbarschaftsrecht.
Kläger können sich nunmehr nicht mehr auf das Bundesemissionsschutzgesetz berufen.
Die Bundesregierung will mit diesem Vorstoß ein Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft setzen.
Wenn Sie weitere Fragen zum Mietrecht oder zum Nachbarschaftsrecht an Ihre Rechtsanwälte in Jülich haben, können Sie sich gerne hier an uns wenden.
Eingestellt am 14.03.2011 von M. Markus
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