Kontakt

Büro Jülich
Mingers & Kreuzer

Linnicher Straße 11
52428 Jülich

02461 8081


Büro Bonn
Mingers & Kreuzer

Markt 10 - 12
53111 Bonn

0228 18496942

Suche

Klage gegen Gentechnikgesetz abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.11.2010 entschieden, dass die geltenden Vorschriften für den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Die Eingriffe des Gentechnikgesetzes in die Grundrechte auf informationale Selbstbestimmung gem. Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz, die Wissenschaftsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz, die Berufsfreiheit gem. Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz und Eigentumsfreiheit gem. Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz sind gerechtfertigt.

Dies liegt vor allen Dingen daran, dass das Gemeinwohl vor den Gefahren der Gentechnik geschützt werden muß.

Die Gentechnik verändert das Erbgut von Pflanzen und greift damit in elementare Strukturen des Lebens ein.

Daraus ergibt sich auch, dass Landwirte, welche genmanipulierte Pflanzen anbauen, in vollem Umfang für Schäden haften.

Wenn Sie mehr Information zum Gentechnikgesetz benötigen, können Sie sich gerne hier an Ihre Anwälte in Jülich wenden.



Eingestellt am 18.02.2011 von M. Markus
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)