Kontakt
Büro Jülich
Mingers & Kreuzer
Linnicher Straße 11
52428 Jülich
02461 8081
Büro Bonn
Mingers & Kreuzer
Markt 10 - 12
53111 Bonn
0228 18496942
Social Media
Suche
| << Arbeitsrecht: Urlaub in der Kündigungsfrist | FÜR BONN / Rhein-Sieg: FRÜHSTÜCKSTALK... die WCCB-Millionenfalle >> |
Kaufrecht: Ebay-Kontoinhaber haftet nicht bei unbefugter Nutzung
Nach dem Stellvertretungsrecht binden die Erklärungen, die unter dem Namen eines anderen abgegeben worden sind, den Inhaber eines derartigen Ebay-Kontos nur dann, wenn eine Vertretungsmacht bestand, oder wenn diese Erklärung durch den Dritten nachträglich durch den Kontoinhaber genehmigt worden ist.
Auch eine unsorgfältige Verwahrung der Zugangsdaten des Ebay-Mitgliedskontos hat nicht automatisch zur Folge, dass der Kontoinhaber sich diese Erklärungen eines unbefugten Dritten zurechnen lassen muß.
Eine derartige Zurechnung ergibt sich auch nicht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay, da diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweils nur zwischen Ebay und dem Inhaber des Mitgliedskontos vereinbart sind.
Diese haben daher keine Bindungswirkung für den Bieter.
In dem vom BGH zu entscheidenden Fall hat ein fremder Dritter unter Nutzung eines Ebaykontos eine komplette Gastronomieeinrichtung mit einem Eingangsangebot von 1,00 € zum Verkauf angeboten.
Der Kläger gab ein Maximalangebot von 1.000,00 € ab.
Einen Tag nach Angebotseingabe wurde die Aktion vorzeitig beendet. Der klagende Bieter bestand auf Vertragserfüllung.
Dies konnte aus den zuvor gesagten Gründen keinen Erfolg haben.
Wenn Sie weitere Fragen zum Kaufrecht oder zum Internetrecht haben, können Sie sich gerne hier an Ihre Anwälte aus Jülich wenden.
Eingestellt am 19.05.2011 von M. Markus
Trackback



Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.