Kontakt

Büro Jülich
Mingers & Kreuzer

Linnicher Straße 11
52428 Jülich

02461 8081


Büro Bonn
Mingers & Kreuzer

Markt 10 - 12
53111 Bonn

0228 18496942

Suche

Familienrecht/Erbrecht: Bundesrat stimmt Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern im Erbrecht zu

Der Bundesrat hat der Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern im Erbrecht zugestimmt, dass alle nichtehelichen Kinder genau so erben wie die ehelichen Kinder, insofern die Vaterschaft feststeht.

Dieses Recht erstreckt sich auch auf den Pflichtteilsanspruch, falls der Vater seine Erben durch Testament oder Erbvertrag bestimmt und das nichteheliche Kind dabei nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Bei der bisher geltenden Rechtslage sind grundsätzlich die ehelichen und nichtehelichen Kinder gleichgestellt.

Es existiert jedoch eine Ausnahme insofern, dass alle vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kinder ein gesetzliches Erbrecht hatten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 28.05.2009 in einem Individualbeschwerdeverfahren festgestellt, dass diese Rechtslage im deutschen Erbrecht eine Ungleichbehandlung darstelle und damit im Widerspruch zur europäischen Menschenrechtskonvention stehe.

Die Lücke ist nunmehr geschlossen worden.

Das Gesetz muss zu seiner Wirksamkeit noch vom Bundespräsidenten geprüft und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Wenn Sie weitere Fragen zum Familienrecht oder zum Erbrecht an Ihre Rechtsanwälte aus Jülich haben, können Sie sich gerne hier an uns wenden.



Eingestellt am 21.03.2011 von M. Markus
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)