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Erbrecht: Bundesweites Zentrales Testamentsregister ab 2012
Über das bei der Bundesnotarkammer in Berlin geführte elektronische Register kann künftig abgefragt werden, ob eine Verstorbene oder ein Verstorbener ein Testament oder einen Erbvertrag in einem Notariat oder Gericht hinterlegt hat.
Im Todesfall werden die verwahrende Stelle und das zuständige Nachlassgericht unmittelbar elektronisch informiert, so dass umfangreicher und teils langwieriger Schriftverkehr zwischen verschiedenen Behörden entbehrlich wird. Schnell kann bundesweit geklärt werden, ob und gegebenenfalls wo ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Das führt zum schnellen Auffinden des Dokumentes und damit beispielsweise für Erben zur schnellen Erteilung eines Erbscheins.
Aus Gründen des Datenschutzes beinhaltet das Register nicht den Text der jeweiligen Dokumente sondern nur die verschlüsselt gespeicherten Personaldaten der Erblasserin/des Erblassers. Zudem können nur Amtsträger wie Notarinnen und Notare sowie Gerichte auf das Register zugreifen.
"Mit dem – neben dem bereits bei der Bundesnotarkammer in Berlin geführten Zentralen Vorsorgeregister - Testamentsregister ist somit ein weiterer Schritt in Richtung Bürgerfreundlichkeit und Verwaltungsvereinfachung getan", freut sich die Staatssekretärin für Verbraucherschutz Sabine Toepfer-Kataw.
Eingestellt am 07.01.2012 von M. Markus
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