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Bundesanzeiger ab 1.4.2012 ausschließlich elektronisch
Mit dem Gesetz soll das Verkündungs- und Bekanntmachungswesen des Bundes für den Teilbereich der Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger auf eine ausschließlich elektronische Form umgestellt werden. Der bisherige gedruckte Bundesanzeiger soll eingestellt und in elektronischer Form als Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan über das Internet unter Beibehaltung der Bezeichnung "Bundesanzeiger" weitergeführt werden. Das Gesetz enthält spezielle Regelungen für den Zugang zu den Veröffentlichungen, zu den technischen Sicherungsanforderungen und zu Ersatzveröffentlichungen bei Ausfall des elektronischen Verkündungsorgans. Personen, die über keinen Internetanschluss verfügen, erhalten die Möglichkeit, Ausdrucke des Bundesanzeigers oder Teile davon gegen Entgelt per Post zu beziehen.
Das neue Gesetz tritt überwiegend am 01.04.2012 in Kraft
Eingestellt am 24.12.2011 von M. Markus
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