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Autokauf: Kfz-Herstellergarantie unabhängig von regelmäßigen Wartungsarbeiten
Maßgeblich sei hierbei, so der BGH, ob der Garantiefall auf eine nicht durchgeführte Wartung zurückzuführen ist.
Insofern ein Garantievertrag vorliegt, bei dem Leistung und Gegenleistung jeweils Garantie und ein dafür entrichtetes Entgelt ist, ist die Klausel unwirksam, die die Erbringung von Garantieleistungen abhängig macht von einer regelmäßigen Wartung unabhängig davon, ob die Überschreitung des Wartungszeitraums überhaupt mit dem eingetretenen Garantiefall in einem Zusammenhang steht.
Dies stelle eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar und sei daher gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
Wenn Sie weitere Fragen zum Autokaufrecht haben, können Sie sich hier an Ihre Anwälte aus Jülich wenden.
Eingestellt am 07.07.2011 von M. Markus
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