Kontakt
Büro Jülich
Mingers & Kreuzer
Linnicher Straße 11
52428 Jülich
02461 8081
Büro Bonn
Mingers & Kreuzer
Markt 10 - 12
53111 Bonn
0228 18496942
Social Media
Suche
| << Wettbewerbsrecht: Werbeschreiben mit Kreditkarten zulässig | Mietrecht/Nachbarschaftsrecht:... dliche Umwelteinwirkung mehr. >> |
Autokauf: Beweislast bei Verkäufer bei erfolglosen Nachbesserungsversuchen
Diese Beweislast erstreckt sich allerdings nicht auf die Frage, auf welche Ursache die Mangelhaftigkeit der Kaufsache zurückzuführen ist.
Dies insbesondere dann, wenn eine Verursachung durch unsachgemäßes Verhaltens seitens des Käufers auszuschließen ist.
Wenn der Kaufgegenstand auch nach mehrfachen vergeblichen Nachbesserungsversuchen seitens des Verkäufers immer noch den bereits zuvor gerügten Mangel aufweist, es es nicht Sache des Käufers nachzuweisen, dass dieser Mangel auf derselben Ursache beruht, wie der zuvor gerügte Mangel.
In der zu entscheidenden Sache leaste der Kläger von einer Leasinggesellschaft einen Neuwagen, den die Leasinggesellschaft von der Beklagten kaufte.
Die Gewährleistungsansprüche wurden von der Leasinggesellschaft an den klagenden Käufer abgetreten.
Bereits unmittelbar nach Übergabe beanstandete der Kläger verschiedene Mängel.
Die Beklagte führte mehrfach vergeblich Nachbesserungsarbeiten durch.
Daraufhin erklärte der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Autos.
Der Sachverständige konnte bei seiner Begutachtung jedoch nicht angeben, wann dieser Mangel erstmalig aufgetreten war.
Die Revision gegen die abschlägigen erstinstanzlichen Urteile hatte Erfolg.
Wenn Sie Fragen zum Autokauf haben, können Sie sich gerne hier an Ihre Rechtsanwälte aus Jülich wenden.
Eingestellt am 14.03.2011 von M. Markus
Trackback



Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.