Kontakt
Büro Jülich
Mingers & Kreuzer
Linnicher Straße 11
52428 Jülich
02461 8081
Büro Bonn
Mingers & Kreuzer
Markt 10 - 12
53111 Bonn
0228 18496942
Social Media
Suche
| << Verwaltungsrecht: Festsetzung von... ür Sachverständige zulässig | Arbeitsrecht: Erfolgreiches... en gegenüber dem Betriebserwerber >> |
Arbeitsrecht: Schwangere wird bei Stellenbesetzung geschlechtsspezifisch benachteiligt
Der Arbeitgeber hat nach Bekanntgabe der Entscheidung die Arbeitnehmerin auf die Schwangerschaft angesprochen und behauptete, die getroffene Auswahl entspräche sachlichen Gründen.
Auf die Revision der Klägerin hat das Bundesarbeitsgericht die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Dem Gericht seien bei der Tatsachenfeststellung und bei der Verneinung der Vermutung einer Benachteiligung der Klägerin Rechtsfehler unterlaufen.
Wenn Sie mehr Informationen zum Arbeitsrecht benötigen, können Sie sich gerne hier an Ihre Anwälte in Jülich wenden.
Eingestellt am 18.02.2011 von M. Markus
Trackback



Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.