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Arbeitsrecht: Falsche Beantwortung der Frage nach Schwerbehinderung Kündigungsgrund
Voraussetzung dafür ist, dass die Täuschung für den Abschluß des Arbeitsvertrages kausal war.
Wenn sich die Täuschung im Arbeitsverhältnis darüber hinaus auswirkt, kann zudem eine Kündigung gerechtfertigt sein.
Die Klägerin hatte bei dem Einstellungsgespräch die Frage nach dem Bestehen einer Schwerbehinderung unzutreffend verneint.
Die Täuschung an sich war jedoch nicht ursächlich für den Abschluß des Arbeitsvertrages.
Der beklagte Arbeitgeber hatte ausdrücklich erklärt, dass er die Klägerin auch dann eingestellt hätte, wenn sie die Frage wahrheitsgemäß beantwortet hätte.
Daher sah das Bundesarbeitsgericht die erklärte Anfechtung und Kündigung des Arbeitsvertrages als unwirksam an.
Wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben, können Sie diese hier an Ihre Rechtsanwälte aus Jülich stellen.
Eingestellt am 21.07.2011 von M. Markus
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