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Arbeitsrecht: Ab 2012 neue Lohnuntergrenzen in der Zeitarbeit
Die entsprechenden Verordnungen hat das Bundeskabinett zur Kenntnis genommen.
In der Zeitarbeit gibt es rund 900.000 Beschäftigte. Lange wurde für sie um eine Lohnuntergrenze gerungen. Jetzt haben die Tarifpartner beim Bundesarbeitsministerium einen Vorschlag zur Festsetzung einer Lohnuntergrenze eingereicht. Der Vorschlag basiert auf dem "Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit" vom 09.03.2010 und 30.04.2010.
Das Bundesarbeitsministerium erlässt die entsprechende Verordnung. Das Kabinett hat davon Kenntnis genommen. Wenn die Verordnung zum 01.01.2012 in Kraft tritt, gelten für die Zeitarbeit folgende Mindestlöhne:
•vom 01.01.2012 bis zum 31.10.2012
a) in den neuen Ländern: 7,01 Euro,
b) in den übrigen Bundesländern: 7,89 Euro
•vom 01.11.2012 bis zum 31.10.2013
a) in den neuen Ländern: 7,50 Euro,
b) in den übrigen Bundesländern: 8,19 Euro.
Dachdecker-Mindestlohn gilt fort
Im Dachdecker- und Gebäudereinigungshandwerk existierten bereits Mindestlöhne. Hier erlässt das Bundesarbeitsministerium Folgeverordnungen. Für das Dachdeckerhandwerk und für die Gebäudereinigung laufen die noch geltenden Verordnungen jeweils bis zum Ende dieses Jahres.
Die neuen Verordnungen gelten somit ab dem 01.01.2012 bis zum 31.12.2013.
Die neuen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk:
a) Im Jahr 2012 bundesweit einheitlich: 11 Euro
b) Im Jahr 2013 bundesweit einheitlich: 11,20 Euro
Die neuen Mindestlöhne in der Gebäudereinigung:
a) Im Jahr 2012:
In Westdeutschland einschließlich Berlin: 8,82 Euro (Lohngruppe 1) und 11,33 Euro (Lohngruppe 6),
in den neuen Ländern: 7,33 Euro (Lohngruppe 1) und 8,88 Euro (Lohngruppe 6).
b) Im Jahr 2013:
In Westdeutschland einschließlich Berlin: 9,00 Euro (Lohngruppe 1) und 11,33 Euro (Lohngruppe 6),
in den neuen Ländern: 7,56 Euro (Lohngruppe 1) und 9,00 Euro (Lohngruppe 6).
Eingestellt am 21.12.2011 von M. Markus
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