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News / Aktuelles

Wirtschaftsrecht: Opfer von Pharming-Angriffen im Online-Banking haben nur wenig Aussicht auf Schadensersatz

Der BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Bankkunde sich im Online-Banking bei ein...

Verkehrsrecht/Verwaltungsrecht: Führerscheintourismus grundsätzlich rechtmäßig

Das OVG Magdeburg hat entschieden, dass nur unter engen Voraussetzungen von der grundsätzlichen Ane...

Arbeitsrecht / Sozialrecht: Zeitarbeitsunternehmen muss Sozialversicherungsabgaben nachzahlen

Das Sozialgericht Mainz hat am 10.05.2012 entschieden, dass eine Zeitarbeitsfirma aus Worms Sozialv...

Der Fall Ariane Friedrich – Outing auf Facebook

Der Fall der Hochspringerin Ariane Friedrich bewegt derzeit die Gemüter. Sie hat eine Facebook-Fans...

Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht

Für die Beratung bei der Übernahme einer GmbH in Form eines Share Deals, welcher professionell, rechtssicher und fachlich- und sozialkompetent vorbereitet und final abgeschlossen wurde, möchten wir uns bei der Kanzlei Mingers & Kreuzer verbindlich bedanken.
Stephan Paffenholz, Geschäftsführer Indurent GmbH
Als mittelständisches Unternehmen brauchen wir Partner mit kurzen Wegen und pragmatische Lösungen. Deshalb vertrauen wir bei Rechtsangelegenheiten auf die Kompetenz von Mingers & Kreuzer.
Max Lenzenhuber, Geschäftsführer der GALIPLAN Financial Strategies GmbH
Für die Lösung der speziellen Rechtsfragen bei Unternehmensnachfolgen und –verkäufen greife ich immer wieder gern auf die Kanzlei Mingers & Kreuzer mit ihrer Kompetenz und Erfahrung im Bereich Mergers & Acquisitions zurück.
Lutz Lehmann, DfM-Lehmann, con|cess M+A-Partner
Mit Hilfe des Know-hows, der Kontakte und der Erfahrung von Mingers & Kreuzer haben wir kurzfristig effektive gesellschaftsrechtliche und steuerliche Maßnahmen umsetzen können, die unsere operative Ertragsstärke erheblich verbessert haben.
Ralf Kämpfer, Geschäftsführer NK Wirtschafts- und Unternehmensconsulting GmbH
Zu unseren Mandanten gehören Aktiengesellschaften, Stiftungen, mittelständisch geprägte Unternehmen und familiengeführte Personengesellschaften. Daher reicht unser Beratungsspektrum von aktien- und konzernrechtlichen Fragen über alle Maßnahmen der Gesellschaftsstruktur bis hin zum Generationswechsel in Familiengesellschaften. Wir beraten bei der Gestaltung einer Holding, , beim Wechsel der Geschäftsleitung, bei der Haftung von Gesellschaftern, Vorständen und Führungskräften. Wir vertreten bei Anfechtungsklagen und begleiten bei Restrukturierungen, Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel.

Schwerpunkte unseres wirtschaftsrechtlichen Beratungsspektrums

  • Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG
  • Sonstige Formen gesellschaftsrechtlicher Zusammenschlüsse:
    • Verein
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts
    • Arbeitsgemeinschaft
    • Genossenschaft
    • Stille Gesellschaft
    • Partnerschaftsgesellschaft
    • Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
  • Beratung von Vorständen und Geschäftsführer
  • Mitarbeiterbeteiligungen
  • Mergers & Acquisitions
  • Private Equity
  • Beratung von Unternehmen in der Krise
  • Unternehmensnachfolge
  • Handelsvertreterrecht