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News / Aktuelles

Wirtschaftsrecht: Opfer von Pharming-Angriffen im Online-Banking haben nur wenig Aussicht auf Schadensersatz

Der BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Bankkunde sich im Online-Banking bei ein...

Verkehrsrecht/Verwaltungsrecht: Führerscheintourismus grundsätzlich rechtmäßig

Das OVG Magdeburg hat entschieden, dass nur unter engen Voraussetzungen von der grundsätzlichen Ane...

Arbeitsrecht / Sozialrecht: Zeitarbeitsunternehmen muss Sozialversicherungsabgaben nachzahlen

Das Sozialgericht Mainz hat am 10.05.2012 entschieden, dass eine Zeitarbeitsfirma aus Worms Sozialv...

Der Fall Ariane Friedrich – Outing auf Facebook

Der Fall der Hochspringerin Ariane Friedrich bewegt derzeit die Gemüter. Sie hat eine Facebook-Fans...

Erbrecht und Nachfolge

Die Strukturierung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgen erfordert eine Bündelung von Erb-, Gesellschafts- und Steuerrecht. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die frühzeitige Einbindung des Unternehmensnachfolgers im Rahmen eines individuell gestalteten Nachfolgekonzepts gelegt. Daneben vertreten wir auch Privatpersonen, Erben und Vermächtnisnehmer in der streitigen (außergerichtlichen und gerichtlichen) Auseinandersetzung des im Nachlaß befindlichen Vermögens auch unter dem Blickwinkel der Vermeidung unnötiger Steuern durch die Auseinandersetzung.

Schwerpunkte unserer beratenden Tätigkeit im Bereich Erben, Nachfolge & Vermögen sind:

  • Holdingstrukturen
  • Stiftungs- und Trustgestaltungen, mit oder ohne Auslandsbezug
  • gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen nach Erbfällen
  • Gestaltung von vorweggenommenen Erbfolgen, Nachlaß- und Vererbungsstrukturen
  • MBO / MBI / IPO oder M & A Gestaltungen bei fehlenden Nachfolgern im Familienkreis
  • Sicherung des Nachlasses vor Vollstreckungsgefahren