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Erbrecht: Bundesweites Zentrales Testamentsregister ab 2012

Ab dem 01.01.2012 wird es in Berlin ein bundesweites Zentrales Testamentsregister geben. Über das ...

Familienrecht: Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten

Seit dem 01.01.2012 gilt das neue Kinderschutzgesetz; Kinder und Jugendliche in Deutschland können ...

Familienrecht: Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten

Am 01.01.2012 ist die Familienpflegezeit in Kraft, die es den Betroffenen ermöglicht, ihre Arbeitsz...

Familienrecht: Adoption durch Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften auf Prüfstand

Ob Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das adoptierte Kind ihres Partners ebenfalls...

Beratung rund um das Arbeitsrecht in Jülich

Die Erfahrung und das Branchen - Know-how von Mingers & Kreuzer in Jülich waren der Grundstein für viele erfolgreiche gemeinsam geführte Arbeitsrechtsprozesse.
Nachdem wir die Anwälte von Mingers & Kreuzer auf der Gegenseite erlebt hatten, haben wir beschlossen uns ab sofort im Arbeitsrecht nur von dieser Kanzlei vertreten zu lassen.
Dieter Schön, Geschäftsführer Universal Gebäudereinigung GmbH
Unser Team berät Sie in allen Bereichen des Arbeitrechts in Jülich. Das Arbeitsrecht dient einer sinnvollen rechtlichen Ordnung des Arbeitslebens. Seine beiden wesentlichen Säulen sind das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. Gegenstand des Individualarbeitsrechts ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Arbeitgeber und ihrer Verbände mit Gewerkschaften und Mitarbeitervertretungen.

Im Individualarbeitsrecht betreuen wir für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Jülich und Bonn sämtliche Bereiche. Im Vordergrund stehen Fragen der Begründung von Arbeitsverhältnissen (Vertragsgestaltung) und deren Beendigung (Kündigung, Aufhebungsvereinbarung) sowie die wechselseitigen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit im kollektiven Arbeitsrecht in Jülich bildet das Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Mitarbeitervertretungsrecht mit den vielfältigen Problemen, die sich für den Arbeitgeber in seiner Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung ergeben.

Wir beraten und vertreten im Arbeitsrecht in Jülich und Bonn unter anderem mittelständische Unternehmen, Verbände, Behörden und Non-Profit-Organisationen. Die Beratung von Vorständen, Geschäftsführern, leitenden Angestellten und Arbeitnehmern spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle.

Schwerpunkte unserer arbeits- und dienstvertragsrechtlichen Tätigkeit sind:

Begründung von Arbeits- und Dienstverhältnissen

  • Entwurf, Verhandlung und Formulierung von Arbeits- und Dienstverträgen

Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen

  • Risikoabschätzung und strategische Beratung
  • Durchführung (Kündigung/Aufhebungsvertrag)
  • Prozessuale Durchsetzung

Umstrukturierungen und Betriebsänderungen

  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Verhandlungen in der Einigungsstelle
  • Verhandlungen mit den Behörden
  • Arbeitsgerichtliche Vertretung
  • Individualrechtliche Umsetzung

Tarifrecht

  • Tarifverträge beim Betriebsübergang
  • Anwendung und Auslegung von Tarifverträgen

Entwicklung von Vergütungssystemen

  • Entwicklung flexibler Modelle für Vergütung,
    Erfolgsbeteiligung und Arbeitszeit von Mitarbeitern

Betriebliche Altersversorgung

  • Strukturierung betrieblicher Altersversorgungssysteme
  • Privatisierung und Altersversorgung
  • Neue Versorgungsformen
  • Beratung beim Abschluß von und beim Streit über Versorgungszusagen
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